EU-RechtRichtlinienVerstärkte Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die Entsendung von ArbeitnehmernKAPITEL IV ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNGArtikel 9

Artikel 9Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen

In Kraft seit 17. Juni 2014
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