Artikel 17 Rechte auf der Grundlage des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer — Entsendung von Mitarbeitern von außerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL IV RECHTE
Artikel 17 Rechte auf der Grundlage des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Rückverweise
Während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer hat der Inhaber zumindest die folgenden Rechte:
a) das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats und auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat;
b) freier Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats gemäß seinem nationalen Recht;
c) das Recht auf Ausübung der mit dem Aufenthaltstitel genehmigten konkreten Arbeitstätigkeit — im Einklang mit dem nationalen Recht — in jeder aufnehmenden Niederlassung, die zu dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe im ersten Mitgliedstaat gehört.
Die in Absatz 1 Buchstaben a bis c dieses Artikels genannten Rechte bestehen gemäß Artikel 20 in zweiten Mitgliedstaaten.
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