Artikel 14 Änderungen mit Auswirkungen auf die Zulassungsbedingungen während des Aufenthalts — Entsendung von Mitarbeitern von außerhalb der EU
Gliederung
KAPITEL III VERFAHREN UND AUFENTHALTSTITEL
Artikel 14 Änderungen mit Auswirkungen auf die Zulassungsbedingungen während des Aufenthalts
Rückverweise
Jede während des Aufenthalts eingetretene Änderung, die Auswirkungen auf die in Artikel 5 festgelegten Zulassungsbedingungen hat, ist den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats vom Antragsteller mitzuteilen.
Keine Ergebnisse gefunden