EU-RechtRichtlinienEntsendung von Mitarbeitern von außerhalb der EUKAPITEL III VERFAHREN UND AUFENTHALTSTITELArtikel 11

Artikel 11Anträge auf einen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer oder einen Aufenthaltstitel für langfristige Mobilität

In Kraft seit 28. Mai 2014
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