Artikel 13 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI — Strafrechtliche Sanktionen für Geldfälschung
Rückverweise
Der Rahmenbeschluss 2000/383/JI wird für durch diese Richtlinie gebundene Mitgliedstaaten ersetzt; dies gilt unbeschadet der Verpflichtungen jener Mitgliedstaaten bezüglich der Frist für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI in nationales Recht.
Für durch diese Richtlinie gebundene Mitgliedstaaten gelten Bezugnahmen auf den Rahmenschluss 2000/383/JI als Bezugnahmen auf diese Richtlinie.
Keine Ergebnisse gefunden