Artikel 12 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung — Strafrechtliche Sanktionen für Geldfälschung
Rückverweise
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 23. Mai 2019 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor. In dem Bericht legt sie dar, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie ergriffen haben. Dem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
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