Artikel 117 Änderung der Richtlinie 2001/24/EG — Umgang mit den Problemen von Finanzinstituten in Schieflage
Gliederung
Die Richtlinie 2001/24/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 25 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 26 erhält folgende Fassung:
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