Artikel 116 Änderung der Richtlinie 82/891/EWG — Umgang mit den Problemen von Finanzinstituten in Schieflage
Gliederung
Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 82/891/EWG erhält folgende Fassung:
„(4) Richtlinie 2011/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (ABl. L 110 vom 29.4.2011, S. 1).“
Rückverweise
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