Artikel 24 Aufhebung — Prüfungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Aufhebung
Die Richtlinie 2009/40/EG wird mit Wirkung vom 20. Mai 2018 aufgehoben.
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