Artikel 13 Berichterstattung — Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Rückverweise
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 4. Oktober 2018 einen Bericht über die Auswirkungen der bestehenden nationalen Einziehungs- und Abschöpfungsvorschriften vor und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge.
In diesem Bericht bewertet die Kommission ferner, ob Anlass besteht, die Liste der Straftaten in Artikel 5 Absatz 2 zu überarbeiten.
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