EU-RechtRichtlinienGewährleistung der Sicherheit von AufzügenKAPITEL V ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTES, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT GELANGENDEN AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNIONArtikel 37

Artikel 37Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

In Kraft seit 18. April 2014
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