Artikel 33 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen — Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen
Gliederung
KAPITEL IV NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN
Artikel 33 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einspruchsverfahren gegen die Entscheidungen notifizierter Stellen vorgesehen ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden