Artikel 15 Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge — Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen
Gliederung
KAPITEL III KONFORMITÄT VON AUFZÜGEN UND SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGE
Artikel 15 Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
Rückverweise
Sicherheitsbauteile für Aufzüge unterliegen einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren:
a) Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch stichprobenartige Prüfungen des Sicherheitsbauteils für Aufzüge nach Anhang IX sichergestellt;
b) das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung nach Anhang VI;
c) Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang VII.
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