EU-RechtRichtlinienEU-Vorschriften zur Gewährleistung der Genauigkeit von MessgerätenKAPITEL 5 ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN MESSGERÄTE UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNIONArtikel 42

Artikel 42Verfahren zur Behandlung von Messgeräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

In Kraft seit 18. April 2014
Up-to-date