Artikel 41 Überwachung des Unionsmarkts und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Messgeräte — EU-Vorschriften zur Gewährleistung der Genauigkeit von Messgeräten
Gliederung
KAPITEL 5 ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN MESSGERÄTE UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION
Artikel 41 Überwachung des Unionsmarkts und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Messgeräte
Rückverweise
Für Messgeräte gelten Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
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