Artikel 20 Konformitätskennzeichnung — EU-Vorschriften zur Gewährleistung der Genauigkeit von Messgeräten
Gliederung
KAPITEL 3 KONFORMITÄT VON MESSGERÄTEN
Artikel 20 Konformitätskennzeichnung
Rückverweise
Die Konformität eines Messgeräts dieser Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung gemäß Artikel 21 auf dem Gerät angegeben.
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