EU-RechtRichtlinienÖffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie PostdiensteTITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGEKAPITEL III Ablauf des VerfahrensAbschnitt 4 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassenArtikel 86

Artikel 86Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

In Kraft seit 17. April 2014
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