EU-RechtRichtlinienÖffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie PostdiensteTITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGEKAPITEL III Ablauf des VerfahrensUnterabschnitt 2 ZuschlagserteilungArtikel 84

Artikel 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote

In Kraft seit 17. April 2014
Up-to-date
Artikel 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote — Öffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste | GesetzeFinden.at