EU-RechtRichtlinienÖffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie PostdiensteTITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEKAPITEL I Gegenstand und BegriffsbestimmungenArtikel 5

Artikel 5Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit

In Kraft seit 17. April 2014
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Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit — Öffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste | GesetzeFinden.at