EU-RechtRichtlinienÖffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie PostdiensteTITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEKAPITEL III Sachlicher AnwendungsbereichAbschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werdenUnterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und EnergieArtikel 22

Artikel 22Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

In Kraft seit 17. April 2014
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