EU-RechtRichtlinienÖffentliche Auftragsvergabe – Vorschriften für die Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie PostdiensteTITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEKAPITEL III Sachlicher AnwendungsbereichAbschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werdenUnterabschnitt 1 Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und EnergieArtikel 20

Artikel 20Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

In Kraft seit 17. April 2014
Up-to-date