Artikel 74 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen — Öffentliche Aufträge
Gliederung
TITEL III BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN
KAPITEL I Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 74 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
Öffentliche Aufträge, die soziale und andere in Anhang XIV aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen, werden im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 4 Buchstabe d angegebenen Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.
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