EU-RechtRichtlinienÖffentliche AufträgeTITEL II VORSCHRIFTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGEKAPITEL III Ablauf des VerfahrensAbschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und AuftragsvergabeUnterabschnitt 1 Qualitative EignungskriterienArtikel 64

Artikel 64Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen

In Kraft seit 17. April 2014
Up-to-date