EU-RechtRichtlinienÖffentliche AufträgeTITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEKAPITEL I Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenAbschnitt 4 Besondere SachverhalteUnterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs - oder Sicherheitsaspekte beinhaltenArtikel 17

Artikel 17Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden

In Kraft seit 17. April 2014
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