EU-RechtRichtlinienÖffentliche AufträgeTITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEKAPITEL I Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenAbschnitt 4 Besondere SachverhalteUnterabschnitt 2 Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs - oder Sicherheitsaspekte beinhaltenArtikel 15

Artikel 15 Verteidigung und Sicherheit

In Kraft seit 17. April 2014
Up-to-date
Artikel 15 Verteidigung und Sicherheit — Öffentliche Aufträge | GesetzeFinden.at