Artikel 54 Inkrafttreten — Konzessionsverträge in der EU
Gliederung
TITEL V BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 54 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf vor dem 17. April 2014 ausgeschriebene oder vergebene Konzessionen.
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