Artikel 47 Änderung der Richtlinie 92/13/EWG — Konzessionsverträge in der EU
Gliederung
TITEL IV ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIEN 89/665/EWG UND 92/13/EWG
Artikel 47 Änderung der Richtlinie 92/13/EWG
Die Richtlinie 92/13/EWG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 erhält Absatz 1 folgende Fassung:
2. In Artikel 2a erhält Absatz 2 folgende Fassung:
3. Artikel 2b wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 2c werden die Worte „Richtlinie 2004/17/EG“ ersetzt durch die Worte „Richtlinie 2014/25/EU oder Richtlinie 2014/23/EU“.
5. Artikel 2d wird wie folgt geändert:
6. In Artikel 2f Absatz 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
7. Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
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