Artikel 19 Soziale und andere besondere Dienstleistungen — Konzessionsverträge in der EU
Gliederung
TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH, GRUNDSÄTZE UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 19 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Konzessionen zur Erbringung sozialer Dienstleistungen oder anderer in Anhang IV genannter besonderer Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, unterliegen ausschließlich den aus Artikel 31 Absatz 3 und aus den Artikeln 32, 46 und 47 erwachsenden Verpflichtungen.
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