ANHANG — Delegierte Richtlinie 2014/16/EU der Kommission vom 18. Oktober 2013 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen, die als Bariumsilikat-Leuchtstoffe (BaSi 2 O 5 :Pb) enthaltende Lampen zur extrakorporalen Photopherese verwendet werden Text von Bedeutung für den EWR
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 34 angefügt:
„34. Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen, die als Bariumsilikat-Leuchtstoffe (BaSi2O5:Pb) enthaltende Lampen zur extrakorporalen Photopherese verwendet werden. Läuft am 22. Juli 2021 ab.“
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