EU-RechtRichtlinienFestlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)KAPITEL IX ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN SOWIE WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE REGULATORISCHE KONTROLLEABSCHNITT 4 Signifikante ereignisseArtikel 96

Artikel 96Meldung und Aufzeichnung signifikanter Ereignisse

In Kraft seit 06. Februar 2014
Up-to-date