Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte — Festlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)
Gliederung
KAPITEL III STRAHLENSCHUTZSYSTEM
ABSCHNITT 2 Dosisbegrenzung
Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass vorbehaltlich des Artikels 11 Absatz 2 Personen unter 18 Jahren nicht mit einer Arbeit beauftragt werden dürfen, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht.
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