EU-RechtRichtlinienFestlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)KAPITEL VII MEDIZINISCHE EXPOSITIONENArtikel 63

Artikel 63Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen

In Kraft seit 06. Februar 2014
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Artikel 63 Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen — Festlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018) | GesetzeFinden.at