Artikel 46 Medizinische Einstufung — Festlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)
Gliederung
KAPITEL VI BERUFLICHE EXPOSITION
Artikel 46 Medizinische Einstufung
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass für die Tauglichkeit als Arbeitskraft der Kategorie A folgende medizinische Einstufung gilt:
a) tauglich;
b) bedingt tauglich;
c) nicht tauglich.
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