EU-RechtRichtlinienFestlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)KAPITEL IV ANFORDERUNGEN AN AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND UNTERWEISUNG IM STRAHLENSCHUTZArtikel 18

Artikel 18Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

In Kraft seit 06. Februar 2014
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