EU-RechtRichtlinienFestlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)KAPITEL IV ANFORDERUNGEN AN AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND UNTERWEISUNG IM STRAHLENSCHUTZArtikel 15

Artikel 15Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung

In Kraft seit 06. Februar 2014
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