Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis — Festlegung grundlegender Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung (ab 2018)
Gliederung
KAPITEL III STRAHLENSCHUTZSYSTEM
ABSCHNITT 2 Dosisbegrenzung
Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis
Zur Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis werden geeignete Standardwerte und -beziehungen herangezogen. Für die externe Strahlung werden die in Abschnitt 2.3 der ICRP-Veröffentlichung 116 angegebenen operationellen Größen herangezogen.
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