Artikel 56 Aufhebung — Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Sportboote und Wassermotorräder
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 56 Aufhebung
Die Richtlinie 94/25/EG wird mit Wirkung vom 18. Januar 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
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