EU-RechtRichtlinienVergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EUKAPITEL 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GRUNDSÄTZEArtikel 7

Artikel 7Alternative Bewertungsgrundlage für Anlagevermögen zu Neubewertungsbeträgen

In Kraft seit 19. Juli 2013
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