Artikel 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG — Vergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EU
Gliederung
KAPITEL 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG
Rückverweise
Die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG werden aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.
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