EU-RechtRichtlinienVergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EUKAPITEL 10 BERICHT ÜBER ZAHLUNGEN AN STAATLICHE STELLENArtikel 44

Artikel 44 Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

In Kraft seit 19. Juli 2013
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