EU-RechtRichtlinienVergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EUKAPITEL 9 VORSCHRIFTEN ÜBER BEFREIUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DER BEFREIUNGENArtikel 40

Artikel 40Einschränkung der Befreiungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse

In Kraft seit 19. Juli 2013
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