EU-RechtRichtlinienVergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EUKAPITEL 6 KONSOLIDIERTE ABSCHLÜSSE UND BERICHTEArtikel 22

Artikel 22Pflicht zur Aufstellung konsolidierter Abschlüsse

In Kraft seit 19. Juli 2013
Up-to-date