Artikel 21 Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte — Vergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EU
Gliederung
KAPITEL 6 KONSOLIDIERTE ABSCHLÜSSE UND BERICHTE
Artikel 21 Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte
Rückverweise
Ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen sind zu konsolidierende Unternehmen im Sinne dieses Kapitels, wenn das Mutterunternehmen ein Unternehmen ist, auf das die Koordinierungsmaßnahmen dieser Richtlinie kraft Artikel 1 Absatz 1 Anwendung finden.
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