EU-RechtRichtlinienVergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EUKAPITEL 3 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGArtikel 12

Artikel 12Besondere Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz

In Kraft seit 19. Juli 2013
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