Artikel 1 — Richtlinie 2013/1/EU des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG über die Einzelheiten der Ausübung des passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
Die Richtlinie 93/109/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
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