ANHANG — Delegierte Richtlinie 2012/51/EU der Kommission vom 10. Oktober 2012 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Verwendungen von Cadmium zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 40 angefügt:
„40 Cadmium in Fotowiderständen für analoge Optokoppler in professionellen Audioanlagen Läuft am 31. Dezember 2013 ab.“
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