Artikel 7 — Aktiengesellschaften (AG) - Schutz der Aktionäre und der Gläubiger
Rückverweise
Das gezeichnete Kapital darf nur aus Vermögensgegenständen bestehen, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist. Jedoch können diese Vermögensgegenstände nicht aus Verpflichtungen zu Arbeits- oder Dienstleistungen bestehen.
Keine Ergebnisse gefunden