Artikel 26 — Aktiengesellschaften (AG) - Schutz der Aktionäre und der Gläubiger
13. Juni 1983
ABl. L 193 vom 18.7.1983, S. 1. Vermerk: Der Titel der Richtlinie 83/349/EWG wurde angepasst, um der gemäß Artikel 5 des Vertrags von Lissabon vorgenommenen Umnummerierung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die ursprüngliche Bezugnahme galt Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden