Artikel 19 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — Optimale Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
8. Juni 2011
ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88.
Vor der Änderung der Anhänge konsultiert die Kommission unter anderem Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Betreiber von Recycling-Betrieben und Betreiber von Behandlungsanlagen, Umweltorganisationen sowie Arbeitnehmer- und Verbraucherverbände.
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