Artikel 31 Aufhebung von Rechtsakten — Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Aufhebung von Rechtsakten
23. September 2002
ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.
13. Juni 2014
Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle im Anhang II.
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